Psychotherapeutische Reha – Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Überträgt verhaltenstherapeutische Einzelarbeit auf konkrete Rehabilitationsziele und verändert krankheitsaufrechterhaltende Gedanken, Vermeidungsverhalten und fehlende Bewältigungsfertigkeiten. Die Behandlung umfasst verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten und Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten.
Wann ist sie anwendbar?
Bei psychischer oder psychosomatischer Beeinträchtigung mit individuellem Rehabilitationsziel; funktionale Analyse, eingeübte Strategie und Transfer in Alltag beziehungsweise Erwerbsleben müssen patientenbezogen dokumentiert sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 870 | Kernposition | Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten |
| GOÄ-Nr. 846 | Bedingt / alternativ | Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten. Nur als eigenständige zeitlich abgrenzbare Leistung. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testuntersuchung |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 865 | Bedingt / alternativ | Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Nur bei tatsächlich erforderlicher Besprechung über die Fortsetzung der Behandlung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 870: Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten.
GOÄ-Nummer 846: Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten; Nur als eigenständige zeitlich abgrenzbare Leistung..
GOÄ-Nummer 857: Orientierende Testuntersuchung.
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
GOÄ-Nummer 865: Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; Nur bei tatsächlich erforderlicher Besprechung über die Fortsetzung der Behandlung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
