Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2890
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt isolierte variköse Seitenäste beziehungsweise unterbricht insuffiziente Perforansvenen und reduziert lokalen Reflux bei erhaltener übriger Venenfunktion. Der Eingriff umfasst isolierte Seitenastexstirpation beziehungsweise Perforansdissektion beziehungsweise Perforansligatur.

Wann ist sie anwendbar?

Bei duplexgesichertem, symptomatischem Seitenast- oder Perforansreflux; behandelte Abschnitte, Seite und Abgrenzung zu einer Stammvenenoperation sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Isolierte Seitenastexstirpation beziehungsweise Perforansdissektion beziehungsweise Perforansligatur; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Miniphlebektomie, Seitenastexstirpation, Perforansligatur im Mittelpunkt. Gefäß, Seite, Zugangsweg und Rekonstruktions- oder Ausschaltungsverfahren bestimmen die Abrechnung. Ein Kompressionsverband ist nur bei vollständig erfülltem Verbandinhalt selbständig berechnungsfähig; Implantat- und Transplantatkosten bleiben gesondert zu prüfen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“ bildet GOÄ-Nr. 2890 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2890KernpositionIsolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Beseitigung eines arteriovenoesen Shunts“ und „Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Gefäßabschnitt und Seite, Indikation, Zugang, Ligatur-, Exstirpations- oder Nahttechnik, Durchgängigkeit und verwendetes Transplantat.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Miniphlebektomie, Seitenastexstirpation, Perforansligatur.

GOÄ-Nr. 2890: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur. GOÄ-Nr. 2890 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Seitenäste, Perforansvenen oder Transplantate werden abgerechnet, ohne dass der entsprechende operative Umfang dokumentiert ist.


2.

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.