Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt isolierte variköse Seitenäste beziehungsweise unterbricht insuffiziente Perforansvenen und reduziert lokalen Reflux bei erhaltener übriger Venenfunktion. Der Eingriff umfasst isolierte Seitenastexstirpation beziehungsweise Perforansdissektion beziehungsweise Perforansligatur.
Wann ist sie anwendbar?
Bei duplexgesichertem, symptomatischem Seitenast- oder Perforansreflux; behandelte Abschnitte, Seite und Abgrenzung zu einer Stammvenenoperation sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Isolierte Seitenastexstirpation beziehungsweise Perforansdissektion beziehungsweise Perforansligatur; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Miniphlebektomie, Seitenastexstirpation, Perforansligatur im Mittelpunkt. Gefäß, Seite, Zugangsweg und Rekonstruktions- oder Ausschaltungsverfahren bestimmen die Abrechnung. Ein Kompressionsverband ist nur bei vollständig erfülltem Verbandinhalt selbständig berechnungsfähig; Implantat- und Transplantatkosten bleiben gesondert zu prüfen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“ bildet GOÄ-Nr. 2890 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2890 | Kernposition | Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Beseitigung eines arteriovenoesen Shunts“ und „Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Gefäßabschnitt und Seite, Indikation, Zugang, Ligatur-, Exstirpations- oder Nahttechnik, Durchgängigkeit und verwendetes Transplantat.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Miniphlebektomie, Seitenastexstirpation, Perforansligatur.
GOÄ-Nr. 2890: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur. GOÄ-Nr. 2890 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Seitenäste, Perforansvenen oder Transplantate werden abgerechnet, ohne dass der entsprechende operative Umfang dokumentiert ist.
2.
GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
„Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Chirurgie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
