Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2882
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
GOÄ-Abrechnung für Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beseitigt die blutende oder refluxtragende Varize durch gezielte Unterbindung beziehungsweise operative Entfernung und unterbricht damit die krankhafte venöse Druckübertragung im behandelten Abschnitt. Der Eingriff umfasst varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuter Varizenblutung oder duplexsonographisch gesichertem behandlungsbedürftigem Reflux mit passender Anatomie; Eingriffsseite, behandelte Stamm- und Seitenäste sowie vorausgegangene venöse Diagnostik müssen dokumentiert sein. Erforderliche Kernleistung: Varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Varizenexhairese Perforans, Perforansdissektion mit Stripping, Krampfadern Operation Perforantes im Mittelpunkt. Gefäß, Seite, Zugangsweg und Rekonstruktions- oder Ausschaltungsverfahren bestimmen die Abrechnung. Ein Kompressionsverband ist nur bei vollständig erfülltem Verbandinhalt selbständig berechnungsfähig; Implantat- und Transplantatkosten bleiben gesondert zu prüfen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig“ bildet GOÄ-Nr. 2882 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 445 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2882KernpositionVarizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 445

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Varizenexhairese, einseitig“ und „Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansdissektion/-ligatur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Gefäßabschnitt und Seite, Indikation, Zugang, Ligatur-, Exstirpations- oder Nahttechnik, Durchgängigkeit und verwendetes Transplantat.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Varizenexhairese Perforans, Perforansdissektion mit Stripping, Krampfadern Operation Perforantes.

GOÄ-Nr. 2882: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig. GOÄ-Nr. 2882 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 445 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Seitenäste, Perforansvenen oder Transplantate werden abgerechnet, ohne dass der entsprechende operative Umfang dokumentiert ist.


2.

GOÄ-Nr. 445 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Varizenexhairese mit Unterbrechung der Perforansvenen, einseitig“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.