Einfache Hautlappenplastik

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Einfache Hautlappenplastik“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2381
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Einfache Hautlappenplastik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Deckt einen Gewebedefekt mit passend vaskularisiertem oder freiem Transplantatgewebe und berücksichtigt dabei Defektgröße, Empfängerbett, Funktion und spätere Kontur. Der Eingriff umfasst einfache Hautlappenplastik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nicht primär verschließbarem Defekt oder rekonstruktivem Gewebeverlust, wenn Transplantat- beziehungsweise Lappenart anhand Durchblutung, Tiefe und funktionellem Anspruch geplant ist. Erforderliche Kernleistung: Einfache Hautlappenplastik; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Für dieselbe Wunde in derselben Sitzung nicht neben Nr. 2382.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen einfache Lappenplastik, Verschiebelappen einfach, Rotationslappen einfach im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Einfache Hautlappenplastik“ bildet GOÄ-Nr. 2381 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2381KernpositionEinfache Hautlappenplastik. Nur bei tatsächlicher Lappenbildung mit eigener Blutversorgung; bloße Wundrandmobilisation oder Unterminierung zur spannungsarmen Naht genügt nicht. Für dieselbe Wunde in derselben Sitzung nicht neben Nr. 2382.
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einfache Hautlappenplastik“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation“ und „Exzision einer größeren Geschwulst“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: einfache Lappenplastik, Verschiebelappen einfach, Rotationslappen einfach.

Nur bei tatsächlicher Lappenbildung mit eigener Blutversorgung; bloße Wundrandmobilisation oder Unterminierung zur spannungsarmen Naht genügt nicht. Für dieselbe Wunde in derselben Sitzung nicht neben Nr. 2382.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Einfache Hautlappenplastik. GOÄ-Nr. 2381 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.


2.

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Einfache Hautlappenplastik“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.