Einfache Hautlappenplastik
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Einfache Hautlappenplastik“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Deckt einen Gewebedefekt mit passend vaskularisiertem oder freiem Transplantatgewebe und berücksichtigt dabei Defektgröße, Empfängerbett, Funktion und spätere Kontur. Der Eingriff umfasst einfache Hautlappenplastik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei nicht primär verschließbarem Defekt oder rekonstruktivem Gewebeverlust, wenn Transplantat- beziehungsweise Lappenart anhand Durchblutung, Tiefe und funktionellem Anspruch geplant ist. Erforderliche Kernleistung: Einfache Hautlappenplastik; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Für dieselbe Wunde in derselben Sitzung nicht neben Nr. 2382.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen einfache Lappenplastik, Verschiebelappen einfach, Rotationslappen einfach im Mittelpunkt. Gewebetiefe, Defektgröße, Entnahmestelle und Rekonstruktionsverfahren sind für die richtige Position entscheidend. Eine Unterminierung von Wundrändern genügt nicht für eine Hautlappenplastik; Probeentnahmen müssen gegenüber einer bereits umfassenden Zielleistung selbständig sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Einfache Hautlappenplastik“ bildet GOÄ-Nr. 2381 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2381 | Kernposition | Einfache Hautlappenplastik. Nur bei tatsächlicher Lappenbildung mit eigener Blutversorgung; bloße Wundrandmobilisation oder Unterminierung zur spannungsarmen Naht genügt nicht. Für dieselbe Wunde in derselben Sitzung nicht neben Nr. 2382. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Einfache Hautlappenplastik“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation“ und „Exzision einer größeren Geschwulst“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation und Größe, Gewebeschicht, Entnahme- oder Exzisionsziel, Defektdeckung, Transplantat beziehungsweise Implantat und histologische Veranlassung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: einfache Lappenplastik, Verschiebelappen einfach, Rotationslappen einfach.
Nur bei tatsächlicher Lappenbildung mit eigener Blutversorgung; bloße Wundrandmobilisation oder Unterminierung zur spannungsarmen Naht genügt nicht. Für dieselbe Wunde in derselben Sitzung nicht neben Nr. 2382.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Einfache Hautlappenplastik. GOÄ-Nr. 2381 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine einfache Wundrandmobilisation wird als Lappenplastik oder eine in der Hauptleistung enthaltene Probeexzision zusätzlich berechnet.
2.
GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
„Einfache Hautlappenplastik“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
