Eröffnung einer Phlegmone

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Eröffnung einer Phlegmone“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2432
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491
GOÄ-Abrechnung für Eröffnung einer Phlegmone

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entlastet einen abgekapselten oder fortschreitenden Infektionsherd, schafft Sekretabfluss und ermöglicht bei Bedarf Materialgewinnung sowie Entfernung nekrotischen Gewebes. Der Eingriff umfasst eröffnung einer Phlegmone.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch gesicherter eitriger Entzündung, Einschmelzung oder Ausbreitungszeichen; tiefe Lokalisation, Sehnen-/Knochenbeteiligung und systemische Zeichen erhöhen die Dringlichkeit. Erforderliche Kernleistung: Eröffnung einer Phlegmone; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Phlegmone, Phlegmone eröffnen, Phlegmone eroeffnen, Entlastungsinzision Phlegmone im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Eröffnung einer Phlegmone“ bildet GOÄ-Nr. 2432 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2432KernpositionEröffnung einer Phlegmone
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eröffnung einer Phlegmone“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision“ und „Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Phlegmone, Phlegmone eröffnen, Phlegmone eroeffnen, Entlastungsinzision Phlegmone.

GOÄ-Nr. 2432: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Eröffnung einer Phlegmone. GOÄ-Nr. 2432 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.


2.

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Eröffnung einer Phlegmone“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.