Wund- oder Fistelspaltung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Wund- oder Fistelspaltung“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2008
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 490
GOÄ-Abrechnung für Wund- oder Fistelspaltung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Öffnet einen persistierenden Wund- oder Fistelgang, schafft ausreichenden Abfluss und ermöglicht eine Heilung aus der Tiefe beziehungsweise gezielte weitere Sanierung. Der Eingriff umfasst wund- oder Fistelspaltung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch gesichertem Gang, Sekretverhalt oder chronisch gestörter Wundheilung; Verlauf, Tiefe und Beziehung zu schützenswerten Strukturen müssen vor der Spaltung geklärt sein. Erforderliche Kernleistung: Wund- oder Fistelspaltung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Wundspaltung, Fistelspaltung, Wunde eröffnen, Wunde eroeffnen im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Wund- oder Fistelspaltung“ bildet GOÄ-Nr. 2008 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2008KernpositionWund- oder Fistelspaltung
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Wund- oder Fistelspaltung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Anlegen eines Anus praeter“ und „Appendektomie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Wundspaltung, Fistelspaltung, Wunde eröffnen, Wunde eroeffnen.

GOÄ-Nr. 2008: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Wund- oder Fistelspaltung. GOÄ-Nr. 2008 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.


2.

GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.


3.

„Wund- oder Fistelspaltung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

Ähnliche Abrechnungsfälle

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.