Wie lässt sich „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ in Betracht?
Für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ bildet GOÄ-Nr. 2430 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen tiefer Abszess, tiefliegender Abszess, Abszessinzision tief im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2430 | Kernposition | Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Wie grenzt sich „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels“ und „Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ dokumentiert werden?
Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.
Klinischer Bezug der Dokumentation: tiefer Abszess, tiefliegender Abszess, Abszessinzision tief.
GOÄ-Nr. 2430: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses. GOÄ-Nr. 2430 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
„Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung einer Phlegmone
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Chirurgie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ bildet GOÄ-Nr. 2430 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 491 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2430. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels“ und „Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
