Wie lässt sich „Anlegen eines Anus praeter“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Anlegen eines Anus praeter“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3207
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Anlegen eines Anus praeter

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Anlegen eines Anus praeter“ in Betracht?

Für „Anlegen eines Anus praeter“ bildet GOÄ-Nr. 3207 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen Anus praeter Anlage, Stomaanlage, Kolostoma angelegt im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3207KernpositionAnlegen eines Anus praeter

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Anlegen eines Anus praeter“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 3207

Kernposition der Kombination

Anlegen eines Anus praeter

Wie grenzt sich „Anlegen eines Anus praeter“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Anlegen eines Anus praeter“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Verschluss eines Anus praeter mit Darmnaht“ und „Verschluss eines Anus praeter mit Darmresektion“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Anlegen eines Anus praeter“ dokumentiert werden?

Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Anus praeter Anlage, Stomaanlage, Kolostoma angelegt.

GOÄ-Nr. 3207: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Anlegen eines Anus praeter“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Anlegen eines Anus praeter. GOÄ-Nr. 3207 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Anlegen eines Anus praeter“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 3207 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Anlegen eines Anus praeter“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Verschluss eines Anus praeter mit Darmnaht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Verschluss eines Anus praeter mit Darmresektion

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Anlage einer Pleuradrainage

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Anlage eines arteriovenoesen Shunts zur Hämodialyse

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Anlegen eines Anus praeter“ bildet GOÄ-Nr. 3207 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3207. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Anlegen eines Anus praeter“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Verschluss eines Anus praeter mit Darmnaht“ und „Verschluss eines Anus praeter mit Darmresektion“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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