Welche GOÄ-Ziffern sind für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Nichtvaskulär
KernpositionenGOÄ-Nr. 5361
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ in Betracht?

Für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5361 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ stehen PTCD, Gallengangsdrainage, Cholestase. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5361KernpositionPerkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation einschließlich Kontrastdarstellung/Cholangiographie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5361

Kernposition der Kombination

Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation einschließlich Kontrastdarstellung/Cholangiographie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“?

Hinweise zur Kombination

Neben Nr. 5361 sind insbesondere Nr. 370, Nr. 5170 und Nr. 5295 für denselben Leistungsinhalt ausgeschlossen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zugangsweg
Stenose/Okklusion
Drainage/Dilatation
Kontrastbefund
Komplikationen

Wie grenzt sich „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Arterie“ sowie „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PTCD, Gallengangsdrainage, Cholestase

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5361: Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation einschließlich Kontrastdarstellung/Cholangiographie

Zugangsweg

Stenose/Okklusion

Drainage/Dilatation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5361 (Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation einschließlich Kontrastdarstellung/Cholangiographie). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5361 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5361. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage oder -dilatation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Arterie“ sowie „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.