Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene
Radiologie · Interventionelle Radiologie – Gefäße

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erweitert beziehungsweise eröffnet eine hämodynamisch relevante venöse Engstelle perkutan und verbessert den zentralen oder peripheren Abstrom. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene.
Wann ist sie anwendbar?
Bei bildgebend gesicherter symptomatischer Obstruktion mit passender Anatomie nach Abwägung von Antikoagulation, Stentbedarf und operativen Alternativen. Erforderliche Kernleistung: Perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5353 | Kernposition | Perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene |
| GOÄ-Nr. 5354 | Bedingt / alternativ | Behandlung von mehr als zwei Venen |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 5355 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Gefäßstütze oder alternatives Angioplastieverfahren. Nur zusätzlich zur tatsächlich erbrachten venösen PTA bei erfüllter Leistungslegende; die umfassenden Ausschlüsse der Nr. 5355 beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Arterie“ sowie „Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5353: Perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene
Vene und Seite
Läsion
Intervention
Ergebnis
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5354 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Behandlung von mehr als zwei Venen
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
