Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Gefäße

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Gefäße
KernpositionenGOÄ-Nr. 5353
GOÄ-Abrechnung für Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert beziehungsweise eröffnet eine hämodynamisch relevante venöse Engstelle perkutan und verbessert den zentralen oder peripheren Abstrom. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene.

Wann ist sie anwendbar?

Bei bildgebend gesicherter symptomatischer Obstruktion mit passender Anatomie nach Abwägung von Antikoagulation, Stentbedarf und operativen Alternativen. Erforderliche Kernleistung: Perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5353KernpositionPerkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene
GOÄ-Nr. 5354Bedingt / alternativBehandlung von mehr als zwei Venen
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativZusätzliche Gefäßstütze oder alternatives Angioplastieverfahren. Nur zusätzlich zur tatsächlich erbrachten venösen PTA bei erfüllter Leistungslegende; die umfassenden Ausschlüsse der Nr. 5355 beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Eine Lyse nach Nr. 5351 nicht pauschal als Zusatz zu Nr. 5353 übernehmen; die originäre Leistungslegende nennt als Ergänzungsleistungen insbesondere Nrn. 2826, 5345 und 5348.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Arterie“ sowie „Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5353: Perkutane transluminale Angioplastie oder Rekanalisation einer Vene

Vene und Seite

Läsion

Intervention

Ergebnis

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5354 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Behandlung von mehr als zwei Venen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.