Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Gefäße

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Gefäße
KernpositionenGOÄ-Nr. 5351
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5352, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bringt ein Thrombolytikum lokal an einen akuten Gefäßverschluss und ermöglicht eine kontrollierte Rekanalisation bei geringerer systemischer Wirkstoffexposition. Die Behandlung umfasst lysebehandlung als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den vorgesehenen Angioplastieleistungen bei einer Lysedauer von mehr.

Wann ist sie anwendbar?

Bei frischem, bildgebend gesichertem Verschluss und geeigneter Gefährdungslage nach strenger Blutungsprüfung; Laufzeit, Dosis und angiographische Kontrollen sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5351KernpositionLysebehandlung als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den vorgesehenen Angioplastieleistungen bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde
GOÄ-Nr. 5352Bedingt / alternativZuschlag zur Nr. 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien. Nur bei Lyse der hirnversorgenden Arterien.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5352

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 5351

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Arterie“ sowie „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5351: Lysebehandlung als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den vorgesehenen Angioplastieleistungen bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde

Zielgefäß und Verschluss

Beginn und Dauer der Lyse

Lysemedikament und Dosis

Kontrollbefunde und Komplikationen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5352 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei Lyse der hirnversorgenden Arterien.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.