Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde
Radiologie · Interventionelle Radiologie – Gefäße

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bringt ein Thrombolytikum lokal an einen akuten Gefäßverschluss und ermöglicht eine kontrollierte Rekanalisation bei geringerer systemischer Wirkstoffexposition. Die Behandlung umfasst lysebehandlung als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den vorgesehenen Angioplastieleistungen bei einer Lysedauer von mehr.
Wann ist sie anwendbar?
Bei frischem, bildgebend gesichertem Verschluss und geeigneter Gefährdungslage nach strenger Blutungsprüfung; Laufzeit, Dosis und angiographische Kontrollen sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Kathetergestützte thrombolytische Behandlung über mehr als eine Stunde; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5351 | Kernposition | Lysebehandlung als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den vorgesehenen Angioplastieleistungen bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde |
| GOÄ-Nr. 5352 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zur Nr. 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien. Nur bei Lyse der hirnversorgenden Arterien. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Arterie“ sowie „Perkutane transluminale Angioplastie/Rekanalisation einer Vene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5351: Lysebehandlung als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den vorgesehenen Angioplastieleistungen bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde
Zielgefäß und Verschluss
Beginn und Dauer der Lyse
Lysemedikament und Dosis
Kontrollbefunde und Komplikationen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5352 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei Lyse der hirnversorgenden Arterien.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
