Benzolexposition – Vorsorge mit eigener hämatologischer Laborkontrolle

Hämatologische Laborkontrolle bei Benzol mit klarer Eigenlaborgrenze.

EinordnungBiomonitoring / Labor
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3551
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Benzolexposition – Vorsorge mit eigener hämatologischer Laborkontrolle

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Die Kette setzt eigene venöse Blutentnahme und ein zulässig selbst erbrachtes Blutbild voraus. Eine weitergehende Differenzierung ist nur bei tatsächlicher zusätzlicher Laborleistung berechnungsfähig.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 250Kernposition

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme.

GOÄ-Nr. 3550Kernposition

Blutbild und Blutbildbestandteile

Nur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ-Nr. 3551Bedingte Zusatzposition

Elektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550.

Nur wenn zusätzlich die entsprechende Differenzierung des Blutbildes tatsächlich erbracht wurde und die Leistungslegende erfüllt ist.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Anders als die Schwermetallseiten geht es hier nicht um eine Metallkonzentration, sondern um die hämatologische Kontrolle bei Benzolexposition.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Benzol- beziehungsweise BTEX-Exposition

eigene venöse Blutentnahme

Umfang und Ergebnis des Blutbilds

zusätzliche Differenzierung sowie Eigen- oder Fremdlabor

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei dokumentierter Benzolexposition wird in der Praxis venöses Blut entnommen und ein Blutbild im eigenen zulässigen Labor erstellt. Die Differenzierung wird nur bei tatsächlicher Durchführung ergänzt.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Das Blutbild eines Fremdlabors wird als eigene Laborleistung angesetzt.


2.

Die Differenzierung wird ohne entsprechenden zusätzlichen Laborumfang berechnet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.