Benzolexposition – Vorsorge mit eigener hämatologischer Laborkontrolle
Hämatologische Laborkontrolle bei Benzol mit klarer Eigenlaborgrenze.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Die Kette setzt eigene venöse Blutentnahme und ein zulässig selbst erbrachtes Blutbild voraus. Eine weitergehende Differenzierung ist nur bei tatsächlicher zusätzlicher Laborleistung berechnungsfähig.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile Nur bei tatsächlich erbrachtem Blutbild und zulässiger eigener Laborleistung; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingte Zusatzposition | Elektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur wenn zusätzlich die entsprechende Differenzierung des Blutbildes tatsächlich erbracht wurde und die Leistungslegende erfüllt ist. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Anders als die Schwermetallseiten geht es hier nicht um eine Metallkonzentration, sondern um die hämatologische Kontrolle bei Benzolexposition.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Benzol- beziehungsweise BTEX-Exposition
eigene venöse Blutentnahme
Umfang und Ergebnis des Blutbilds
zusätzliche Differenzierung sowie Eigen- oder Fremdlabor
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei dokumentierter Benzolexposition wird in der Praxis venöses Blut entnommen und ein Blutbild im eigenen zulässigen Labor erstellt. Die Differenzierung wird nur bei tatsächlicher Durchführung ergänzt.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Das Blutbild eines Fremdlabors wird als eigene Laborleistung angesetzt.
2.
Die Differenzierung wird ohne entsprechenden zusätzlichen Laborumfang berechnet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
