Chrom und Chrom(VI)-Verbindungen – Biomonitoring bei eigener Laborleistung

Laborabrechnung bei beruflicher Chrom- oder Chrom(VI)-Exposition.

EinordnungBiomonitoring / Labor
KernpositionenGOÄ-Nr. 4194
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3511
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Chrom und Chrom(VI)-Verbindungen – Biomonitoring bei eigener Laborleistung

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für die Chromposition müssen Exposition, untersuchter Parameter, Material und Verfahren zusammenpassen. Bei Fremdanalytik verbleibt nur die tatsächlich selbst erbrachte Leistung in der eigenen Abrechnung.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingte Zusatzposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Laborleistungen im Behandlungsfall nur einmal.

GOÄ-Nr. 4194Kernposition

Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos

Nur wenn Chrom-Parameter, Probenmaterial und Analyseverfahren zur konkreten Biomonitoring-Fragestellung passen und die Laborleistung zulässig selbst erbracht wird; Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ-Nr. 250Bedingte Zusatzposition

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme; nicht bei ausschließlich anderer Probengewinnung.

GOÄ-Nr. 3511Bedingte Zusatzposition

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

Nur bei zusätzlich tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Der Artikel adressiert gezielt Chrom und Chrom(VI). Er soll nicht für andere Metallbelastungen ranken, die eigene Laborpositionen und Seiten haben.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Chromspezies und konkrete Tätigkeit

untersuchter Chrom-Parameter

Probenmaterial, Verfahren und zeitlicher Bezug zur Exposition

eigene Probengewinnung und eigener oder fremder Laboranteil

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei Schweiß- oder Beschichtungstätigkeit mit dokumentierter Chrom(VI)-Exposition wird der passende Chromparameter im geeigneten Material bestimmt und der Leistungserbringer festgehalten.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Chrom und andere Metalle werden als austauschbares Biomonitoring-Paket abgerechnet.


2.

Der zeitliche Bezug zwischen Exposition und Probengewinnung fehlt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.