Chrom und Chrom(VI)-Verbindungen – Biomonitoring bei eigener Laborleistung
Laborabrechnung bei beruflicher Chrom- oder Chrom(VI)-Exposition.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für die Chromposition müssen Exposition, untersuchter Parameter, Material und Verfahren zusammenpassen. Bei Fremdanalytik verbleibt nur die tatsächlich selbst erbrachte Leistung in der eigenen Abrechnung.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingte Zusatzposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Laborleistungen im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 4194 | Kernposition | Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos Nur wenn Chrom-Parameter, Probenmaterial und Analyseverfahren zur konkreten Biomonitoring-Fragestellung passen und die Laborleistung zulässig selbst erbracht wird; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme; nicht bei ausschließlich anderer Probengewinnung. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Nur bei zusätzlich tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Der Artikel adressiert gezielt Chrom und Chrom(VI). Er soll nicht für andere Metallbelastungen ranken, die eigene Laborpositionen und Seiten haben.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Chromspezies und konkrete Tätigkeit
untersuchter Chrom-Parameter
Probenmaterial, Verfahren und zeitlicher Bezug zur Exposition
eigene Probengewinnung und eigener oder fremder Laboranteil
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei Schweiß- oder Beschichtungstätigkeit mit dokumentierter Chrom(VI)-Exposition wird der passende Chromparameter im geeigneten Material bestimmt und der Leistungserbringer festgehalten.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Chrom und andere Metalle werden als austauschbares Biomonitoring-Paket abgerechnet.
2.
Der zeitliche Bezug zwischen Exposition und Probengewinnung fehlt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
