Quecksilberexposition – Biomonitoring bei eigener Laborleistung
Stoffspezifische Laborabrechnung bei beruflicher Quecksilberexposition.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Die Quecksilberposition ist nur bei einer zur Expositionsform passenden Analytik berechnungsfähig. Die bloße Gefahrstoffbezeichnung genügt ohne Parameter, Material, Verfahren und eigene Leistung nicht.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingte Zusatzposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Laborleistungen im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 4196 | Kernposition | Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos Nur wenn Quecksilber-Parameter, Probenmaterial und Analyseverfahren zur konkreten Biomonitoring-Fragestellung passen und die Laborleistung zulässig selbst erbracht wird; Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme; nicht bei ausschließlich anderer Probengewinnung. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Nur bei zusätzlich tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite konzentriert sich auf Quecksilber und seine Verbindungen. Blei, Arsen, Cadmium und Chrom werden nicht als Synonyme verwendet, sondern separat erläutert.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Form und Weg der Quecksilberexposition
konkret bestimmter Quecksilber-Parameter
geeignetes Probenmaterial und Analyseverfahren
Entnahmezeitpunkt sowie Eigen- oder Fremdlabor
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei beruflichem Umgang mit Quecksilber wird eine zur Expositionsform passende Probe gewonnen und stoffspezifisch analysiert. Fremdlaborleistungen werden nicht als eigene Analytik übernommen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Probenmaterial und Expositionsform werden bei der Ziffernauswahl nicht abgeglichen.
2.
Die optionale Blutentnahme wird trotz ausschließlich anderer Probe berechnet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
