Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichBlase und Urothel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1801
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ in Betracht?

Für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1801 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ stehen Blasenstein, Zystotomie, offen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1801KernpositionOperative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen/Fremdkörpern oder Tumorkoagulation

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1801

Kernposition der Kombination

Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen/Fremdkörpern oder Tumorkoagulation

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Operationsindikation
Zystotomie
Stein/Fremdkörper/Tumor
Harnableitung
Wundversorgung

Wie grenzt sich „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ sowie „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenstein, Zystotomie, offen

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1801: Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen/Fremdkörpern oder Tumorkoagulation

Operationsindikation

Zystotomie

Stein/Fremdkörper/Tumor

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1801 (Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen/Fremdkörpern oder Tumorkoagulation). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnblasendivertikel – operative Behandlung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1801 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1801. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ sowie „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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