Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung

Urologie · Blase und Urothel

FachgruppeUrologie
ThemenbereichBlase und Urothel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1800
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
GOÄ-Abrechnung für Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Zertrümmert einen Blasenstein endoskopisch und entfernt die Fragmente, um mechanische Reizung, Infektion und Abflussbehinderung zu beseitigen; die zugrunde liegende Entleerungsstörung wird mitbeurteilt. Der Eingriff umfasst endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischem oder komplikationsträchtigem Blasenstein, der endoskopisch erreichbar ist; Steingröße und -härte, Harnröhre, Restharn, Infekt und Ursache der Steinbildung bestimmen Technik und Nachbehandlung. Erforderliche Kernleistung: Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1800KernpositionEndoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Eine lediglich als notwendiger Zugangsschritt durchgeführte diagnostische Zystoskopie nicht zusätzlich berechnen.
Eine vorangehende vollständige diagnostische Zystoskopie ist nur bei eigenständigem diagnostischem Leistungsinhalt und expliziter Dokumentation zusätzlich berechnungsfähig; bloßer Zugang oder Kontrolle nicht.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ sowie „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1800: Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung

Steingröße/-zahl

Zertrümmerungsverfahren

Fragmententfernung

Katheter/Nachsorge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.