Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichBlase und Urothel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1800
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ in Betracht?

Für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1800 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ stehen Blasenstein, Litholapaxie, endoskopisch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1800KernpositionEndoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1800

Kernposition der Kombination

Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“?

Hinweise zur Kombination

Eine lediglich als notwendiger Zugangsschritt durchgeführte diagnostische Zystoskopie nicht zusätzlich berechnen.
Eine vorangehende vollständige diagnostische Zystoskopie ist nur bei eigenständigem diagnostischem Leistungsinhalt und expliziter Dokumentation zusätzlich berechnungsfähig; bloßer Zugang oder Kontrolle nicht.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Steingröße/-zahl
Zertrümmerungsverfahren
Fragmententfernung
Katheter/Nachsorge

Wie grenzt sich „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ sowie „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenstein, Litholapaxie, endoskopisch

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1800: Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung

Steingröße/-zahl

Zertrümmerungsverfahren

Fragmententfernung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1800 (Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1800 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1800. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ sowie „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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