Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ in Betracht?
Für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1800 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ stehen Blasenstein, Litholapaxie, endoskopisch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1800 | Kernposition | Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ sowie „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenstein, Litholapaxie, endoskopisch
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1800: Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung
Steingröße/-zahl
Zertrümmerungsverfahren
Fragmententfernung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1800 (Endoskopische Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen, je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1800. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation“ sowie „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
