Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichBlase und Urothel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1802
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ in Betracht?

Für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1802 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ stehen kleiner Blasentumor, Koagulation, Blutungsherd, Probeexzision, transurethraler Blaseneingriff, Ureterstent entfernen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1802KernpositionFür einen von Nr. 1802 erfassten transurethralen Blaseneingriff oder die später selbständig durchgeführte Entfernung einer Ureterverweilschiene/eines Ureterkatheters; Nr. 1803 bei großer Harnblasengeschwulst ist alternativ.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1802

Kernposition der Kombination

Für einen von Nr. 1802 erfassten transurethralen Blaseneingriff oder die später selbständig durchgeführte Entfernung einer Ureterverweilschiene/eines Ureterkatheters; Nr. 1803 bei großer Harnblasengeschwulst ist alternativ.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“?

Hinweise zur Kombination

Eine vorangehende vollständige diagnostische Zystoskopie ist nur bei eigenständigem diagnostischem Leistungsinhalt und expliziter Dokumentation zusätzlich berechnungsfähig; bloßer Zugang oder Kontrolle nicht.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation und Größe
Koagulation/Exzision
Gewebegewinnung
Blutstillung
Katheter

Wie grenzt sich „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ sowie „Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: kleiner Blasentumor, Koagulation, Blutungsherd, Probeexzision

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1802: Für einen von Nr. 1802 erfassten transurethralen Blaseneingriff oder die später selbständig durchgeführte Entfernung einer Ureterverweilschiene/eines Ureterkatheters; Nr. 1803 bei großer Harnblasengeschwulst ist alternativ.

Lokalisation und Größe

Koagulation/Exzision

Gewebegewinnung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1802 (Für einen von Nr. 1802 erfassten transurethralen Blaseneingriff oder die später selbständig durchgeführte…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnblasentumor – Teilresektion der Blase

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder Kolon

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1802 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1802. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung“ sowie „Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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