Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ in Betracht?
Für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1805 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ stehen Blasenteilresektion, Blasentumor. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1805 | Kernposition | Teilresektion der Harnblase bei Geschwulst |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Teilresektion der Harnblase bei Geschwulst
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion“ sowie „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenteilresektion, Blasentumor
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1805: Teilresektion der Harnblase bei Geschwulst
Tumorlokalisation
Resektionsgrenzen
Blasenverschluss
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1805 (Teilresektion der Harnblase bei Geschwulst). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Transurethraler Eingriff in der Harnblase beziehungsweise spätere Ureterstent-Entfernung nach Nr. 1802
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder Kolon
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1805. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion“ sowie „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
