Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ in Betracht?
Für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1806 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ stehen Blasenteilresektion, Ureterreimplantation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1806 | Kernposition | Teilresektion der Harnblase mit Verpflanzung eines Harnleiters |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Teilresektion der Harnblase mit Verpflanzung eines Harnleiters
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ sowie „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenteilresektion, Ureterreimplantation
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1806: Teilresektion der Harnblase mit Verpflanzung eines Harnleiters
Tumor/Ureterostium
Teilresektion
Harnleiterverpflanzung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1806 (Teilresektion der Harnblase mit Verpflanzung eines Harnleiters). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnblasentumor – Teilresektion der Blase
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Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenstein – endoskopische Zertrümmerung und Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenstein/Fremdkörper – offene Blasenoperation
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1806. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnblasentumor – Teilresektion der Blase“ sowie „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
