Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ in Betracht?
Für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1808 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ stehen Zystektomie, Blasenkarzinom, radikal. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1808 | Kernposition | Totale Exstirpation der Harnblase mit Harnleiterverpflanzung |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Totale Exstirpation der Harnblase mit Harnleiterverpflanzung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ sowie „Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zystektomie, Blasenkarzinom, radikal
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1808: Totale Exstirpation der Harnblase mit Harnleiterverpflanzung
Tumorstadium
Organentfernung
Harnableitung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1808 (Totale Exstirpation der Harnblase mit Harnleiterverpflanzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder Kolon
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnblasentumor – Teilresektion der Blase
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1808. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenteilresektion mit Harnleiterverpflanzung“ sowie „Großer Harnblasentumor – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
