Welche GOÄ-Ziffern sind für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ in Betracht?
Für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5170 als Kernposition. GOÄ-Nr. 370 und GOÄ-Nr. 5298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ stehen Cholangiographie, Pankreatikographie, Gallenwege. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5170 | Kernposition | Kontrastuntersuchung der Gallenblase, Gallenwege oder Pankreasgänge |
| GOÄ-Nr. 370 | Bedingt / alternativ | Nur wenn die Kontrastmitteleinbringung vom abrechnenden Arzt tatsächlich selbständig erbracht und nicht bereits von der bildgebenden Leistungslegende umfasst wurde. |
| GOÄ-Nr. 5298 | Bedingt / alternativ | Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Kontrastuntersuchung der Gallenblase, Gallenwege oder Pankreasgänge
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn die Kontrastmitteleinbringung vom abrechnenden Arzt tatsächlich selbständig erbracht und nicht bereits von der bildgebenden Leistungslegende umfasst wurde.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ösophagus – Kontrastdarstellung“ sowie „Fistel-, Gang- oder Hohlraumdarstellung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Cholangiographie, Pankreatikographie, Gallenwege
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5170: Kontrastuntersuchung der Gallenblase, Gallenwege oder Pankreasgänge
Zugangsweg
Kontrastmittel
Gangsystembefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5170 (Kontrastuntersuchung der Gallenblase, Gallenwege oder Pankreasgänge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 370 gilt zusätzlich: Nur wenn die Kontrastmitteleinbringung vom abrechnenden Arzt tatsächlich selbständig erbracht und nicht bereits von der bildgebenden Leistungslegende….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 370 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn die Kontrastmitteleinbringung vom abrechnenden Arzt tatsächlich selbständig erbracht und nicht bereits von der bildgebenden Leistungslegende…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5170. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Gallenwege oder Pankreasgang – Kontrastdarstellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ösophagus – Kontrastdarstellung“ sowie „Fistel-, Gang- oder Hohlraumdarstellung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
