Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ in Betracht?
Für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1789 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ stehen Chromozystoskopie, Ostienfunktion, Farbstoff. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1789 | Kernposition | Chromozystoskopie einschließlich intravenöser Injektion |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Chromozystoskopie einschließlich intravenöser Injektion
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ sowie „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Chromozystoskopie, Ostienfunktion, Farbstoff
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1789: Chromozystoskopie einschließlich intravenöser Injektion
Indikation
Farbstoff/Injektion
Ausscheidung je Ostium
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1789 (Chromozystoskopie einschließlich intravenöser Injektion). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Urethroskopie mit operativem Eingriff
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Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1789. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ sowie „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
