Welche GOÄ-Ziffern sind für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Urethroskopie mit operativem Eingriff“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichEndoskopie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1713
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Urethroskopie mit operativem Eingriff

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ in Betracht?

Für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1713 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ stehen Urethroskopie, Papillom, Strikturspaltung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1713KernpositionUrethroskopie mit operativem Eingriff
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung des Urinsediments

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1713

Kernposition der Kombination

Urethroskopie mit operativem Eingriff

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Operationsbefund
Art des Eingriffs
Blutstillung
Katheter/Nachsorge

Wie grenzt sich „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ sowie „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Urethroskopie, Papillom, Strikturspaltung

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1713: Urethroskopie mit operativem Eingriff

Operationsbefund

Art des Eingriffs

Blutstillung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Urethroskopie mit operativem Eingriff“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1713 (Urethroskopie mit operativem Eingriff). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Zystoskopie mit Gewebeentnahme

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1713 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1713. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Urethroskopie mit operativem Eingriff“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ sowie „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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