Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichEndoskopie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1790
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5220 und GOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ in Betracht?

Für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1790 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5220 und GOÄ-Nr. 3511 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ stehen retrograde Pyelographie, Harnleitersondierung, Kontrastmittel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1790KernpositionZystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken
GOÄ-Nr. 5220Bedingt / alternativRöntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1790

Kernposition der Kombination

Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken

GOÄ 5220

Bedingte oder alternative Position

Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Sondierungsseite
Kontrastmittel
Nierenbecken-/Ureterbefund
Stentanlage

Wie grenzt sich „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ sowie „Urethroskopie mit operativem Eingriff“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: retrograde Pyelographie, Harnleitersondierung, Kontrastmittel

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1790: Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken

Sondierungsseite

Kontrastmittel

Nierenbecken-/Ureterbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1790 (Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5220 gilt zusätzlich: Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5220 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Zystoskopie mit Gewebeentnahme

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Urethroskopie mit operativem Eingriff

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1790 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5220 und GOÄ-Nr. 3511 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1790. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ sowie „Urethroskopie mit operativem Eingriff“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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