Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ in Betracht?
Für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1790 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5220 und GOÄ-Nr. 3511 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ stehen retrograde Pyelographie, Harnleitersondierung, Kontrastmittel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1790 | Kernposition | Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken |
| GOÄ-Nr. 5220 | Bedingt / alternativ | Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken
Bedingte oder alternative Position
Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ sowie „Urethroskopie mit operativem Eingriff“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: retrograde Pyelographie, Harnleitersondierung, Kontrastmittel
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1790: Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken
Sondierungsseite
Kontrastmittel
Nierenbecken-/Ureterbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1790 (Zystoskopie mit Harnleitersondierung einschließlich Medikamenten-/Kontrastmitteleinbringung ins Nierenbecken). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5220 gilt zusätzlich: Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5220 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Röntgenologische Darstellung nur bei tatsächlicher eigenständiger Bildleistung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Urethroskopie mit operativem Eingriff
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1790. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ sowie „Urethroskopie mit operativem Eingriff“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
