Welche GOÄ-Ziffern sind für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichDiagnostik und Onkologie
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ in Betracht?

Für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ stehen Zystoskopie, Blasenspiegelung, Blasenkarzinom, Nachsorge, Urothelkarzinom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1785Bedingt / alternativKonventionelle vollständige diagnostische Zystoskopie.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopisches Urinsediment
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur bei zusätzlicher medizinischer Fragestellung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur nach Nr. 410.
GOÄ-Nr. A1890Bedingt / alternativDiagnostische Fluoreszenzendoskopie einschließlich Farbstoffinstillation; nicht zusätzlich zur konventionellen Zystoskopie für denselben Leistungsinhalt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1785

Bedingte oder alternative Position

Konventionelle vollständige diagnostische Zystoskopie.

Abrechnungsalternative: cystoscopy_method
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urinteststreifen

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Mikroskopisches Urinsediment

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlicher medizinischer Fragestellung.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur nach Nr. 410.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ A1890

Bedingte oder alternative Position

Diagnostische Fluoreszenzendoskopie einschließlich Farbstoffinstillation; nicht zusätzlich zur konventionellen Zystoskopie für denselben Leistungsinhalt.

Analog bewertet zu: 1789
Abrechnungsalternative: cystoscopy_method

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“?

Hinweise zur Kombination

Konventionelle Weißlichtzystoskopie und diagnostische Fluoreszenzendoskopie sind für denselben Leistungsinhalt Alternativen; A1890 nicht routinemäßig zusätzlich zu Nr. 1785.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorstadium und Vorbehandlung
Zystoskopischer Befund
Urinbefund
Rezidivverdacht und weiteres Vorgehen

Erforderliche Alternativgruppen

Group: cystoscopy_method
Min: 1
Max: 1

Wie grenzt sich „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ sowie „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zystoskopie, Blasenspiegelung, Blasenkarzinom, Nachsorge

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

Tumorstadium und Vorbehandlung

Zystoskopischer Befund

Urinbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1785 gilt zusätzlich: Konventionelle vollständige diagnostische Zystoskopie.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1785 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Konventionelle vollständige diagnostische Zystoskopie.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ sowie „Radikale Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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