Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung

Urologie · Diagnostik und Onkologie

FachgruppeUrologie
ThemenbereichDiagnostik und Onkologie
GOÄ-Abrechnung für Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert die Blutungsquelle im Harntrakt und unterscheidet infektiöse, steinbedingte, glomeruläre und neoplastische Ursachen; bei Tamponade wird zusätzlich der Abfluss wiederhergestellt. Die Bildgebung umfasst urinteststreifen und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei sichtbarer Hämaturie grundsätzlich beziehungsweise bei persistierender risikorelevanter Mikrohämaturie; Koagelverhalt mit Abflussstörung verlangt zeitnahe Entlastung. Erforderliche Kernleistungen: Urinteststreifen und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Untersuchtes Organ angeben.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUrinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopisches Urinsediment
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Untersuchtes Organ angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs. Je weiteres Organ, höchstens dreimal; nur nach Nr. 410.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Eine erforderliche Zystoskopie ist als eigenständige endoskopische Behandlungsphase zu erfassen und nicht automatisch Bestandteil dieses Erstkontakts.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ sowie „Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 3511: Urinteststreifen

GOÄ-Nr. 410: Untersuchtes Organ angeben.

Art und Dauer der Hämaturie

Risikofaktoren/Antikoagulation

Urin- und Sonographiebefund

Indikation und Befund der Zystoskopie

Weiterer Abklärungsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3531 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikroskopisches Urinsediment

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.