Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ in Betracht?
Für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ stehen Hämaturie, Blut im Urin, Mikrohämaturie, Makrohämaturie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Mikroskopisches Urinsediment |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Untersuchtes Organ angeben. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres Organ, höchstens dreimal; nur nach Nr. 410. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Kernposition der Kombination
Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Mikroskopisches Urinsediment
Kernposition der Kombination
Untersuchtes Organ angeben.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres Organ, höchstens dreimal; nur nach Nr. 410.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ sowie „Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hämaturie, Blut im Urin, Mikrohämaturie, Makrohämaturie
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 3511: Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 410: Untersuchtes Organ angeben.
Art und Dauer der Hämaturie
Risikofaktoren/Antikoagulation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 3511 (Urinteststreifen); GOÄ-Nr. 410 (Untersuchtes Organ angeben). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3531 gilt zusätzlich: Mikroskopisches Urinsediment.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3531 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikroskopisches Urinsediment
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Hämaturie – initiale klinische, urinanalytische und sonographische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diagnostische Zystoskopie beziehungsweise Blasenkarzinom-Nachsorge“ sowie „Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
