Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung
Urologie · Katheter und Harnableitung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Räumt geronnenes Blut aus der Harnblase aus, stellt den Katheterabfluss wieder her und verhindert weitere Überdehnung; parallel muss die fortbestehende Blutungsquelle behandelt werden. Die Versorgung umfasst ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei sonographisch oder klinisch belegtem Koagelverhalt mit schmerzhafter Retention beziehungsweise blockiertem Spülkatheter; Kreislauf, Hämoglobin, Gerinnung und anhaltende Blutung bestimmen Dringlichkeit und operative Eskalation. Erforderliche Kernleistung: Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1797 | Kernposition | Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ sowie „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1797: Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung
Hämaturieschwere
Koagelmenge
Ausräumungstechnik
Katheter/Spülung
Kreislauf und Blutbild
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
