Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung

Urologie · Katheter und Harnableitung

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter und Harnableitung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1797
GOÄ-Abrechnung für Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Räumt geronnenes Blut aus der Harnblase aus, stellt den Katheterabfluss wieder her und verhindert weitere Überdehnung; parallel muss die fortbestehende Blutungsquelle behandelt werden. Die Versorgung umfasst ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei sonographisch oder klinisch belegtem Koagelverhalt mit schmerzhafter Retention beziehungsweise blockiertem Spülkatheter; Kreislauf, Hämoglobin, Gerinnung und anhaltende Blutung bestimmen Dringlichkeit und operative Eskalation. Erforderliche Kernleistung: Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1797KernpositionAusräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung des Urinsediments
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ sowie „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1797: Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase als selbständige Leistung

Hämaturieschwere

Koagelmenge

Ausräumungstechnik

Katheter/Spülung

Kreislauf und Blutbild

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.