Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter und Harnableitung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1731
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Blasenspülung/Instillation bei der Frau

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ in Betracht?

Für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1731 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 4605 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ stehen Blasenspülung, Instillation, Frau. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1731KernpositionSpülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung des Urinsediments
GOÄ-Nr. 4605Bedingt / alternativSemiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1731

Kernposition der Kombination

Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments

GOÄ 4605

Bedingte oder alternative Position

Semiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Ultraschalluntersuchung eines Organs

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Spüllösung/Arzneimittel
Katheterisierung
Urinbefund
Spülvolumen und Ergebnis

Wie grenzt sich „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ sowie „Blasenspülung/Instillation beim Mann“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenspülung, Instillation, Frau

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1731: Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung

Indikation und Spüllösung/Arzneimittel

Katheterisierung

Urinbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1731 (Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1731 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 4605 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1731. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ sowie „Blasenspülung/Instillation beim Mann“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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