Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ in Betracht?
Für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1731 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 4605 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ stehen Blasenspülung, Instillation, Frau. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1731 | Kernposition | Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments |
| GOÄ-Nr. 4605 | Bedingt / alternativ | Semiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments
Bedingte oder alternative Position
Semiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur
Bedingte oder alternative Position
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ sowie „Blasenspülung/Instillation beim Mann“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenspülung, Instillation, Frau
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1731: Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung
Indikation und Spüllösung/Arzneimittel
Katheterisierung
Urinbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1731 (Spülung/Instillation der Harnblase bei der Frau einschließlich Katheterisierung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1731. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ sowie „Blasenspülung/Instillation beim Mann“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
