Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ in Betracht?
Für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 1732, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1792 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ stehen Harnverhalt, Katheter Frau, Restharn. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 1730 | Bedingt / alternativ | Nur bei einmaliger Entlastung ohne Verweilkatheter. |
| GOÄ-Nr. 1732 | Bedingt / alternativ | Nur wenn ein Verweilkatheter tatsächlich eingelegt wird; Nr. 1728/1730 ist dann eingeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 1792 | Bedingt / alternativ | Uroflowmetrie einschließlich Registrierung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei einmaliger Entlastung ohne Verweilkatheter.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn ein Verweilkatheter tatsächlich eingelegt wird; Nr. 1728/1730 ist dann eingeschlossen.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Alternativgruppen
Wie grenzt sich „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Harnverhalt beim Mann – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ sowie „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnverhalt, Katheter Frau, Restharn
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
Restharn
Katheterisierung
neurologische/gynäkologische Ursachen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1730 gilt zusätzlich: Nur bei einmaliger Entlastung ohne Verweilkatheter.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1730 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei einmaliger Entlastung ohne Verweilkatheter.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akuter Harnverhalt beim Mann – Katheterisierung und Ursachenabklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenspülung/Instillation bei der Frau
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Suprapubische Harnableitung durch Punktion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Suprapubischer Blasenfistelkatheter – Wechsel
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akuter Harnverhalt bei der Frau – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Harnverhalt beim Mann – Katheterisierung und Ursachenabklärung“ sowie „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
