Welche GOÄ-Ziffern sind für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter und Harnableitung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1795
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Suprapubische Harnableitung durch Punktion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ in Betracht?

Für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1795 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ stehen suprapubischer Katheter, Zystostomie, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1795KernpositionKatheter verbleibt als suprapubische Ableitung.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur bei eigenständiger sonographischer Untersuchung; reine technische Führung nicht zusätzlich ansetzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1795

Kernposition der Kombination

Katheter verbleibt als suprapubische Ableitung.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger sonographischer Untersuchung; reine technische Führung nicht zusätzlich ansetzen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Blasenfüllung
Punktionsweg
Kathetertyp und Fixation
Komplikationskontrolle

Wie grenzt sich „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Suprapubischer Blasenfistelkatheter – Wechsel“ sowie „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: suprapubischer Katheter, Zystostomie, Punktion

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1795: Katheter verbleibt als suprapubische Ableitung.

Indikation und Blasenfüllung

Punktionsweg

Kathetertyp und Fixation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1795 (Katheter verbleibt als suprapubische Ableitung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständiger sonographischer Untersuchung; reine technische Führung nicht zusätzlich ansetzen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger sonographischer Untersuchung; reine technische Führung nicht zusätzlich ansetzen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1795 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1795. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Suprapubischer Blasenfistelkatheter – Wechsel“ sowie „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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