Welche GOÄ-Ziffern sind für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ in Betracht?
Für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1851 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ stehen Nephrostomie, Nierenfistel, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1851 | Kernposition | Perkutane Anlage einer Nierenfistel |
| GO Ä-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Perkutane Anlage einer Nierenfistel
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ sowie „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nephrostomie, Nierenfistel, Punktion
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1851: Perkutane Anlage einer Nierenfistel
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
Indikation und Seite
Punktionsweg
Katheterlage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1851 (Perkutane Anlage einer Nierenfistel); GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1851 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Suprapubische Harnableitung durch Punktion“ sowie „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
