Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter und Harnableitung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1833
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ in Betracht?

Für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1833 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ stehen Nephrostomie Wechsel, Nierenfistelkatheter. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1833KernpositionWechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1833

Kernposition der Kombination

Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Ultraschalluntersuchung eines Organs

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Wechselindikation
Kathetertyp/-größe
Spülung und Durchgängigkeit
Verband

Wie grenzt sich „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ sowie „Suprapubischer Blasenfistelkatheter – Wechsel“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nephrostomie Wechsel, Nierenfistelkatheter

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1833: Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband

Wechselindikation

Kathetertyp/-größe

Spülung und Durchgängigkeit

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1833 (Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1833 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1833. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perkutane Anlage einer Nierenfistel/Nephrostomie“ sowie „Suprapubischer Blasenfistelkatheter – Wechsel“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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