Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ in Betracht?
Für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1733 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 4605 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ stehen Dauerkatheter, Blasenspülung, Instillation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1733 | Kernposition | Spülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments |
| GOÄ-Nr. 4605 | Bedingt / alternativ | Semiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Spülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments
Bedingte oder alternative Position
Semiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ sowie „Blasenspülung/Instillation beim Mann“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Dauerkatheter, Blasenspülung, Instillation
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1733: Spülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter
Katheterlage
Spüllösung/Arzneimittel
Urin-/Koagelbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1733 (Spülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1733. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenspülung/Instillation bei liegendem Verweilkatheter“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenspülung/Instillation bei der Frau“ sowie „Blasenspülung/Instillation beim Mann“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
