Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter und Harnableitung
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ in Betracht?

Für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A2007-KATHETERENTFERNUNG als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ stehen Katheterentfernung, DK entfernen, Blasenkatheter. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A2007-KATHETERENTFERNUNGKernpositionNur als eigenständige ärztliche Leistung; nicht bei Katheterwechsel und nicht bei rein pflegerischer Entfernung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A2007-KATHETERENTFERNUNG

Kernposition der Kombination

Nur als eigenständige ärztliche Leistung; nicht bei Katheterwechsel und nicht bei rein pflegerischer Entfernung.

Analog bewertet zu: 2007
Analoge Leistung: blasenverweilkatheter_entfernung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und ärztliche Durchführung
Katheterart
Miktions-/Restharnkontrolle
Komplikationen

Wie grenzt sich „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung“ sowie „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Katheterentfernung, DK entfernen, Blasenkatheter

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. A2007-KATHETERENTFERNUNG: Nur als eigenständige ärztliche Leistung; nicht bei Katheterwechsel und nicht bei rein pflegerischer Entfernung.

Indikation und ärztliche Durchführung

Katheterart

Miktions-/Restharnkontrolle

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A2007-KATHETERENTFERNUNG (Nur als eigenständige ärztliche Leistung; nicht bei Katheterwechsel und nicht bei rein pflegerischer Entfernung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A2007-KATHETERENTFERNUNG als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A2007-KATHETERENTFERNUNG. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bluttamponade der Harnblase – selbständige Ausräumung“ sowie „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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