Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKatheter und Harnableitung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1732
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ in Betracht?

Für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1732 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ stehen Katheterwechsel, Blasenverweilkatheter, DK-Wechsel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1732KernpositionDie notwendige Entfernung des alten Katheters ist eingeschlossen; A2007 nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativNur bei konkretem Infektionsverdacht und tatsächlicher Abstrichentnahme; Laborleistung selbst gegebenenfalls Fremdlabor.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1732

Kernposition der Kombination

Die notwendige Entfernung des alten Katheters ist eingeschlossen; A2007 nicht zusätzlich.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei konkretem Infektionsverdacht und tatsächlicher Abstrichentnahme; Laborleistung selbst gegebenenfalls Fremdlabor.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Kathetertyp und -größe
Entfernung und Neueinlage
Urinbefund/Komplikationen

Wie grenzt sich „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ sowie „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Katheterwechsel, Blasenverweilkatheter, DK-Wechsel

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1732: Die notwendige Entfernung des alten Katheters ist eingeschlossen; A2007 nicht zusätzlich.

Indikation

Kathetertyp und -größe

Entfernung und Neueinlage

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1732 (Die notwendige Entfernung des alten Katheters ist eingeschlossen; A2007 nicht zusätzlich). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 298 gilt zusätzlich: Nur bei konkretem Infektionsverdacht und tatsächlicher Abstrichentnahme; Laborleistung selbst gegebenenfalls Fremdlabor.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei konkretem Infektionsverdacht und tatsächlicher Abstrichentnahme; Laborleistung selbst gegebenenfalls Fremdlabor.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1732 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1732. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transurethraler Blasenverweilkatheter – Wechsel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blasenverweilkatheter – ärztliche Entfernung als selbständige Leistung“ sowie „Nierenfistelkatheter – Wechsel mit Spülung und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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