Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ in Betracht?
Für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1786 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ stehen Zystoskopie, Biopsie, Blasentumor. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1786 | Kernposition | Zystoskopie einschließlich Gewebeentnahme |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Zystoskopie einschließlich Gewebeentnahme
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ sowie „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zystoskopie, Biopsie, Blasentumor
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1786: Zystoskopie einschließlich Gewebeentnahme
Läsion und Lokalisation
Gewebeentnahme
Blutstillung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1786 (Zystoskopie einschließlich Gewebeentnahme). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Urethroskopie mit operativem Eingriff
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1786. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zystoskopie mit Gewebeentnahme“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zystoskopie mit Harnleitersondierung und retrograder Darstellung“ sowie „Chromozystoskopie mit intravenöser Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
