Welche GOÄ-Ziffern sind für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Überpflanzung von Epidermisstücken“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ in Betracht?
Für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2380 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Überpflanzung von Epidermisstücken“ stehen Epidermisüberpflanzung, Reverdin, Epidermistransplantat, Hautdefekt, 2380. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2380 | Kernposition | Überpflanzung von Epidermisstücken |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Überpflanzung von Epidermisstücken
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Überpflanzung von Epidermisstücken“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Überpflanzung von Epidermisstücken“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ sowie „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Überpflanzung von Epidermisstücken“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Epidermisüberpflanzung, Reverdin, Epidermistransplantat, Hautdefekt
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2380: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2380
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Überpflanzung von Epidermisstücken“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2380 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2380). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Überpflanzung von Epidermisstücken“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollst ändige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2380. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Überpflanzung von Epidermisstücken“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ sowie „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
