Welche GOÄ-Ziffern sind für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1714
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ in Betracht?

Für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1714 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ stehen Harnröhrenmündung, Karunkel, Tumor. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1714KernpositionEntfernung von Geschwülsten an der Harnröhrenmündung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1714

Kernposition der Kombination

Entfernung von Geschwülsten an der Harnröhrenmündung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Größe/Lokalisation
Exzisionsverfahren
Histologieversand
Wundversorgung

Wie grenzt sich „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnröhrenmündung, Karunkel, Tumor

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1714: Entfernung von Geschwülsten an der Harnröhrenmündung

Größe/Lokalisation

Exzisionsverfahren

Histologieversand

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1714 (Entfernung von Geschwülsten an der Harnröhrenmündung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Dehnung der weiblichen Harnröhre

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnröhrenstriktur – Spaltung nach Otis

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Kalibrierung der männlichen Harnröhre

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1714 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1714. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Geschwulst an der Harnröhrenmündung – Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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