Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hodenprothese – Implantation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Hodenprothese – Implantation“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSkrotum und Hoden
KernpositionenGOÄ-Nr. 1763
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hodenprothese – Implantation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hodenprothese – Implantation“ in Betracht?

Für „Hodenprothese – Implantation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1763 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hodenprothese – Implantation“ stehen Hodenprothese, Implantat. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1763KernpositionEinlegen einer Hodenprothese
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hodenprothese – Implantation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1763

Kernposition der Kombination

Einlegen einer Hodenprothese

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hodenprothese – Implantation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Aufklärung
Implantattyp/Seite
Fixation
Wundkontrolle

Wie grenzt sich „Hodenprothese – Implantation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hodenprothese – Implantation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hodenprothese – Entfernung“ sowie „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hodenprothese – Implantation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hodenprothese, Implantat

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1763: Einlegen einer Hodenprothese

Indikation und Aufklärung

Implantattyp/Seite

Fixation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hodenprothese – Implantation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hodenprothese – Implantation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1763 (Einlegen einer Hodenprothese). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hodenprothese – Implantation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hodenprothese – Implantation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Hodenprothese – Entfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Orchiektomie beidseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Hodenfreilegung mit Gewebeentnahme

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Hodenprothese – Implantation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1763 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1763. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hodenprothese – Implantation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hodenprothese – Entfernung“ sowie „Hodentumor oder unklare intraskrotale Raumforderung – Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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