Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKinderurologie und Rekonstruktion
KernpositionenGOÄ-Nr. 1746
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1745
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ in Betracht?

Für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1746 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1745 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ stehen Hypospadie, Epispadie, Penisrekonstruktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1746KernpositionOperation einer Epispadie oder Hypospadie
GOÄ-Nr. 1745Bedingt / alternativNur wenn die operative Penisaufrichtung als eigenständige Voroperation tatsächlich erforderlich und erbracht wurde.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1746

Kernposition der Kombination

Operation einer Epispadie oder Hypospadie

GOÄ 1745

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn die operative Penisaufrichtung als eigenständige Voroperation tatsächlich erforderlich und erbracht wurde.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fehlbildungsgrad
Aufrichtungsbedarf
Rekonstruktionstechnik
Harnableitung
Wundverlauf

Wie grenzt sich „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Leistenhoden – Operation beidseitig“ sowie „Leistenhoden – Operation einseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hypospadie, Epispadie, Penisrekonstruktion

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1746: Operation einer Epispadie oder Hypospadie

Fehlbildungsgrad

Aufrichtungsbedarf

Rekonstruktionstechnik

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1746 (Operation einer Epispadie oder Hypospadie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1745 gilt zusätzlich: Nur wenn die operative Penisaufrichtung als eigenständige Voroperation tatsächlich erforderlich und erbracht wurde.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1745 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn die operative Penisaufrichtung als eigenständige Voroperation tatsächlich erforderlich und erbracht wurde.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Leistenhoden – Operation beidseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Leistenhoden – Operation einseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Frenulum breve – operative Durchtrennung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnblasendivertikel – operative Behandlung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1746 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1745 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1746. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Leistenhoden – Operation beidseitig“ sowie „Leistenhoden – Operation einseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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