Welche GOÄ-Ziffern sind für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Leistenhoden – Operation beidseitig“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichKinderurologie und Rekonstruktion
KernpositionenGOÄ-Nr. 1769
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 1754 und GOÄ-Nr. 250
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Leistenhoden – Operation beidseitig

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ in Betracht?

Für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1769 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 1754 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Leistenhoden – Operation beidseitig“ stehen Leistenhoden, Orchidopexie, beidseitig. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1769KernpositionOperation eines Leistenhodens beidseitig
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 1754Bedingt / alternativDirektionale Doppler-Sonographie der Penisgefäße und/oder Skrotalfächer mit Registrierung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1769

Kernposition der Kombination

Operation eines Leistenhodens beidseitig

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 1754

Bedingte oder alternative Position

Direktionale Doppler-Sonographie der Penisgefäße und/oder Skrotalfächer mit Registrierung

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Leistenhoden – Operation beidseitig“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

beidseitige Lage
Operationsschritte je Seite
Fixation
Nachsorge

Wie grenzt sich „Leistenhoden – Operation beidseitig“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Leistenhoden – Operation beidseitig“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Leistenhoden – Operation einseitig“ sowie „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Leistenhoden – Operation beidseitig“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Leistenhoden, Orchidopexie, beidseitig

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1769: Operation eines Leistenhodens beidseitig

beidseitige Lage

Operationsschritte je Seite

Fixation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Leistenhoden – Operation beidseitig“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1769 (Operation eines Leistenhodens beidseitig). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Ultraschalluntersuchung eines Organs.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ultraschalluntersuchung eines Organs


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Leistenhoden – Operation beidseitig“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Leistenhoden – Operation einseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Orchiektomie beidseitig

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Leistenhoden – Operation beidseitig“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1769 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 1754 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1769. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Leistenhoden – Operation beidseitig“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Leistenhoden – Operation einseitig“ sowie „Hypospadie/Epispadie – operative Korrektur“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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