Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ in Betracht?
Für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1824 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ stehen Ureterreimplantation, Antirefluxplastik, beidseitig. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1824 | Kernposition | Verpflanzung beider Harnleiter einschließlich Antirefluxplastik |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur als getrennte Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur nach Nr. 410. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Verpflanzung beider Harnleiter einschließlich Antirefluxplastik
Bedingte oder alternative Position
Nur als getrennte Diagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig“ sowie „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ureterreimplantation, Antirefluxplastik, beidseitig
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1824: Verpflanzung beider Harnleiter einschließlich Antirefluxplastik
Indikation
Beidseitiger Operationsumfang
Antirefluxtechnik
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1824 (Verpflanzung beider Harnleiter einschließlich Antirefluxplastik). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur als getrennte Diagnostik.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur als getrennte Diagnostik.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1824. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig“ sowie „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
