Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnleiter und oberer Harntrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1819
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ in Betracht?

Für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1819 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ stehen Harnleiterresektion, Ureteranastomose, Striktur. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1819KernpositionResektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1819

Kernposition der Kombination

Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Segment
Resektionslänge
Anastomose
Stentversorgung
Nachsorge

Wie grenzt sich „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ sowie „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnleiterresektion, Ureteranastomose, Striktur

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1819: Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose

Indikation und Segment

Resektionslänge

Anastomose

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1819 (Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1819 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1819. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig“ sowie „Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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