Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung

Urologie · Harnleiter und oberer Harntrakt

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnleiter und oberer Harntrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1814
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
GOÄ-Abrechnung für Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert beziehungsweise inzidiert eine lokalisierte Enge von Nierenbeckenabgang oder Harnleiter, um den Harnabfluss wiederherzustellen. Die Versorgung umfasst harnleiterbougierung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei bildgebend und funktionell relevanter Stenose mit geeigneter Länge und Anatomie; Infektion, Seite, Rekonstruktionsalternativen und notwendige Schienung sind zu beachten. Erforderliche Kernleistung: Harnleiterbougierung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1814KernpositionHarnleiterbougierung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, gegebenenfalls Stein-/Tumorentfernung“ sowie „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1814: Harnleiterbougierung

Seite und Lage der Stenose

Kaliber und Technik

Endoskopischer Befund

Stentversorgung

Nachsorge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Urinteststreifen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.