Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, gegebenenfalls Stein-/Tumorentfernung

Urologie · Harnleiter und oberer Harntrakt

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnleiter und oberer Harntrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1827
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1785 und GOÄ-Nr. 1787
GOÄ-Abrechnung für Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, gegebenenfalls Stein-/Tumorentfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt oberen Harntrakt endoskopisch beziehungsweise retrograd dar und ermöglicht gezielte Gewebe-, Stein- oder Abflussbehandlung unter direkter Sicht. Der Eingriff umfasst ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Stein, Stenose, Tumor- oder unklarer Abflussfrage nach passender Bildgebung; Zugang, Seite, Infektionsstatus und tatsächlich ausgeführte Zusatzmaßnahme sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nach der amtlichen Leistungslegende zusätzlich zu Nr. 1785, 1786 oder 1787.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1827KernpositionUreterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, gegebenenfalls einschließlich Stein- oder Gewebeentnahme. Nach der amtlichen Leistungslegende zusätzlich zu Nr. 1785, 1786 oder 1787.
GOÄ-Nr. 1785Bedingt / alternativZystoskopie
GOÄ-Nr. 1787Bedingt / alternativKombinierte Zystourethroskopie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1785

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: urs_base_endoscopy
GOÄ 1787

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: urs_base_endoscopy

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 1786 ist als dokumentierte Substitution der Basisendoskopie hinterlegt, damit die eigenständige Zystoskopie-mit-Biopsie-Kette keine Teilmenge dieser Kette wird. Auf der Rechnung ist selbstverständlich die tatsächlich erbrachte amtliche Nummer auszugeben.

Abrechnungsalternativen

Instead of:
1785
1787
Nr: 1786
Konkreter Leistungsinhalt: Zystoskopie einschließlich Gewebeentnahme
Condition: Verwenden, wenn im Rahmen der basalen Zystoskopie tatsächlich Gewebe entnommen wurde; nicht zusätzlich zu 1785.

Erforderliche Alternativgruppen

Group: urs_base_endoscopy
Min: 1
Max: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung“ sowie „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1827: Nach der amtlichen Leistungslegende zusätzlich zu Nr. 1785, 1786 oder 1787.

Indikation und Seite

Endoskopischer Befund

Bougierung/Stein- oder Tumorentfernung

Stentversorgung

Komplikationen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1785 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zystoskopie


2.

Die für „Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, gegebenenfalls Stein-/Tumorentfernung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.