Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ in Betracht?
Für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1816 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ stehen Harnleiterostium, Ostiumstenose, Schlitzung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1816 | Kernposition | Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Urinteststreifen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ berechnungsfähig?
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung“ sowie „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnleiterostium, Ostiumstenose, Schlitzung
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1816: Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung
Indikation und Seite
Ostiumbefund
Technik und Ausmaß
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1816 (Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Urinteststreifen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Urinteststreifen
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung
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Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose
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Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – beidseitig
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Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1816. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung“ sowie „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
