Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnleiter und oberer Harntrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1816
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ in Betracht?

Für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1816 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ stehen Harnleiterostium, Ostiumstenose, Schlitzung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1816KernpositionSchlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1816

Kernposition der Kombination

Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Seite
Ostiumbefund
Technik und Ausmaß
Stentversorgung
Nachsorge

Wie grenzt sich „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung“ sowie „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnleiterostium, Ostiumstenose, Schlitzung

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1816: Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung

Indikation und Seite

Ostiumbefund

Technik und Ausmaß

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1816 (Schlitzung des Harnleiterostiums als selbständige Leistung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterverpflanzung mit Antirefluxplastik – einseitig

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1816 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1816. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Harnleiterostiumstenose – selbständige Schlitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harnleiterstenose – Harnleiterbougierung“ sowie „Harnleitersegment – Resektion mit End-zu-End-Anastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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