Wie lässt sich „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ in Betracht?
Für „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ bildet GOÄ-Nr. 3169 die Kernleistung.
Im konkreten Fall stehen Hemikolektomie, Sigmaresektion, Kolonresektion, Dickdarmteilresektion im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3169 | Kernposition | Teilresektion des Kolons – auch mit Anastomose |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Teilresektion des Kolons – auch mit Anastomose
Wie grenzt sich „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Dünndarmanastomose, auch mit Teilresektion“ und „Kolektomie, auch subtotal, mit Ileostomie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ dokumentiert werden?
Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Hemikolektomie, Sigmaresektion, Kolonresektion, Dickdarmteilresektion.
GOÄ-Nr. 3169: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose. GOÄ-Nr. 3169 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 3169 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Arthroskopische Meniskusentfernung oder Teilresektion am Knie
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Dünndarmanastomose, auch mit Teilresektion
Dazu gehören:
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Entfernung einer Kropfgeschwulst oder Teilresektion der Schilddrüse
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3169. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Teilresektion des Kolons, auch mit Anastomose“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Dünndarmanastomose, auch mit Teilresektion“ und „Kolektomie, auch subtotal, mit Ileostomie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
