Eingehende Leichenschau in der Nacht ohne qualifizierten Zusatzaufwand nach Nr. 102

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 101 und GOÄ-Nr. G
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. H
GOÄ-Abrechnung für Eingehende Leichenschau in der Nacht ohne qualifizierten Zusatzaufwand nach Nr. 102

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt Todesursache, Krankheitsausbreitung und relevante Begleitbefunde durch systematische äußere beziehungsweise innere postmortale Untersuchung. Die Abklärung umfasst eingehende Leichenschau in der Nacht ohne qualifizierten Zusatzaufwand nach Nr. 102.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesetzlich beziehungsweise medizinisch veranlasster Leichenschau oder Sektion im jeweils tatsächlich durchgeführten Umfang; Zusatzdiagnostik benötigt eine eigene Fragestellung. Erforderliche Kernleistungen: Eingehende Leichenschau in der Nacht ohne qualifizierten Zusatzaufwand nach Nr. 102; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 101KernpositionEingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung einschließlich Todesart und Todesursache nach Landesrecht; ggf. mit Aktenstudium, Auskünften von Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten sowie Aufsuchen (eingehende Leichenschau). Dauer ohne Aufsuchen: mindestens 40 Minuten; bei 20 bis unter 40 Minuten sind für Nr. 101 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.
GOÄ-Nr. GKernpositionZuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
GOÄ-Nr. HBedingt / alternativZuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen. Zusätzlich Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 101

Kernposition der Kombination

Hinterlegter Faktor: 1
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 40 Minuten; bei 20 bis unter 40 Minuten 60 Prozent der Gebühr
Fee adjustment:
Positionsart: fraction_of_simple_fee
Fraction: 0.6
Condition: Tatsächliche Dauer ohne Aufsuchen von 20 bis unter 40 Minuten.
Note: 60-Prozent-Vergütung betrifft die Grundleistung, nicht automatisch Nr. 102 oder F–H. Keine zusätzliche Steigerung.
GOÄ G

Kernposition der Kombination

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ H

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 101: Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung einschließlich Todesart und Todesursache nach Landesrecht; ggf. mit Aktenstudium, Auskünften von Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten sowie Aufsuchen (eingehende Leichenschau). Dauer ohne Aufsuchen: mindestens 40 Minuten; bei 20 bis unter 40 Minuten sind für Nr. 101 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.; Zeitbezug: mindestens 40 Minuten; bei 20 bis unter 40 Minuten 60 Prozent der Gebühr.

GOÄ-Nummer G: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen.

GOÄ-Nummer H: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen; Zusätzlich Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.