Selbständige Einsetzung oder operativer Austausch einer Mammaprothese
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verändert oder rekonstruiert Brustform und -volumen, um körperliche Beschwerden, Asymmetrie oder einen Gewebedefekt nach Tumorbehandlung funktionell und ästhetisch auszugleichen. Der Eingriff umfasst implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei dokumentiertem funktionellem beziehungsweise rekonstruktivem Bedarf oder klar definiertem ästhetischem Ziel nach Befund-, Alternativen- und implantatspezifischer Risikoaufklärung. Erforderliche Kernleistung: Implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2420 | Kernposition | Implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung. Nur bei Einsetzung oder operativem Austausch einer Mammaprothese als selbständige Leistung nach Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Mammaprothese/Brustimplantat. Nur tatsächlich entstandene und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage; keine Pauschale. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Selbständige Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung“ sowie „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. 2420: Nur bei Einsetzung oder operativem Austausch einer Mammaprothese als selbständige Leistung nach Leistungslegende.
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Mammaprothese/Brustimplantat. Nur tatsächlich entstandene und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage; keine Pauschale.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
