Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMammadiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 5266
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5267 und GOÄ-Nr. 5298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ in Betracht?

Für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5266 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5267 und GOÄ-Nr. 5298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ stehen Mammographie, zwei Ebenen, Screening, Diagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5266KernpositionJe tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativNur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativNur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5266

Kernposition der Kombination

Je tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.

Höchstzahl: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite(n)
Standard- und Zusatzprojektionen
BI-RADS
Vergleichsvoraufnahmen

Wie grenzt sich „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Digitale Brust-Tomosynthese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mammographie, zwei Ebenen, Screening, Diagnostik

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5266: Mammographie einer Seite in zwei Ebenen

Seite(n)

Standard- und Zusatzprojektionen

BI-RADS

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5266 (Mammographie einer Seite in zwei Ebenen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5267 gilt zusätzlich: Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5267 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Mammographie einer Seite in einer Ebene

Dazu gehören:

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Digitale Brust-Tomosynthese

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Thorax – Röntgen in mehreren Ebenen

Dazu gehören:

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Brust- oder Lendenwirbelsäule – Röntgen in zwei Ebenen

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5266 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5267 und GOÄ-Nr. 5298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5266. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Digitale Brust-Tomosynthese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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