Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen

Radiologie · Mammadiagnostik

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMammadiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 5266
GOÄ-Abrechnung für Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Die Vorsorge umfasst mammographie einer Seite in zwei Ebenen und ergänzende Ebene oder Spezialprojektionen im Anschluss an Nr. 5266, insgesamt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen. Grenze: Je tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5266KernpositionMammographie einer Seite in zwei Ebenen. Je tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.
GOÄ-Nr. 5267Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluss an Nr. 5266, insgesamt. Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativZuschlag für digitale Radiographie zu Leistungen nach den Nrn. 5010 bis 5290. Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5266

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2
GOÄ 5267

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Digitale Brust-Tomosynthese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5266: Mammographie einer Seite in zwei Ebenen

Seite(n)

Standard- und Zusatzprojektionen

BI-RADS

Vergleichsvoraufnahmen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5267 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.