Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ in Betracht?
Für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5266 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5267 und GOÄ-Nr. 5298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ stehen Mammographie, zwei Ebenen, Screening, Diagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5266 | Kernposition | Je tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal. |
| GOÄ-Nr. 5267 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5298 | Bedingt / alternativ | Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Je tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Digitale Brust-Tomosynthese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mammographie, zwei Ebenen, Screening, Diagnostik
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5266: Mammographie einer Seite in zwei Ebenen
Seite(n)
Standard- und Zusatzprojektionen
BI-RADS
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5266 (Mammographie einer Seite in zwei Ebenen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5267 gilt zusätzlich: Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5267 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinisch notwendiger Zusatzprojektion; unabhängig von deren Zahl einmal je Sitzung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Thorax – Röntgen in mehreren Ebenen
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Brust- oder Lendenwirbelsäule – Röntgen in zwei Ebenen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5266. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Digitale Brust-Tomosynthese“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
